Sie erreichen die Pflegschaft per Mail unter elternpflegschaft@efg.euskirchen.de
Gemäß des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes haben Eltern das Recht über die nachfolgenden Gremien ehrenamtlich mitzuwirken:
Klassenpflegschaft
(Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen den Vorsitz und die Stellvertretung )
Jahrgangsstufenpflegschaft
(Eltern der Schüler und Schülerinnen einer Jahrgangsstufe wählen den Vorsitz und die Stellvertretung )
Schulpflegschaft
(Besteht aus den gewählten Eltern der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften)
Fachkonferenzen
(Gewählte Elternvertretertungen nehmen an den Sitzungen der Fachkonferenzen teil)
Schulkonferenz
(Die in der Schulpflegschaft gewählten Eltern stimmen mit den gewählten Vertreterinnen und Vertretern auf Schüler- und Elternschaft im höchsten Gremium über die Belange der Schule ab)
Darüber hinaus engagieren sich die Eltern auf Landesebene in den vorhandenen Elternverbänden. So unter anderem in der Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen e.V.
Detaillierte Ausführungen können Sie im Schulgesetz NRW in den Paragrafen 62 bis 77 für die oben genannten Mitwirkungsgremien nachlesen.
Alle Informationen zum Thema Mitwirkung und darüber hinaus hat das Land NRW in seinem Bildungsportal unter
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html
eingestellt.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Mitwirkung an unserer Schule, seien Sie Teil aktiver und entscheidungsfreudiger Eltern. Die bereits engagierten Eltern freuen sich auf Sie!

