Distanzlernen am Emil-Fischer-Gymnasium
Die nachstehenden Regelungen gelten für die Situation, dass einzelne Schüler*innen
oder Lehrkräfte, ganze Lerngruppen oder die gesamte Schule Corona-bedingt nicht
anwesend sein kann.
In all diesen Fällen besteht für gesunde Schüler*innen, aber auch Lehrer*innen die
Verpflichtung zum Distanzlernen bzw. zur Distanzlehre.

Allgemein gelten folgende Vorgaben:
(1) Schüler*innen haben ein Recht auf Distanzlernen, aber auch die Pflicht, am
Distanzunterricht nach den Vorgaben der Lehrkraft teilzunehmen.
(2) Die Leistungen müssen bewertet werden.
(3) Als digitale Lernplattform wird Logineo LMS als Leitmedium genutzt. Für alle
Schüler*innen und Lehrer*innen wurde ein Account angelegt. Die Schüler*innen erhalten allerdings nur eine fiktive Adresse. Auf Wunsch erfolgt die Weiterleitung an eine private E-Mail-Adresse. Darüber hinaus kann auch die
Moodle App genutzt werden.
(4) Die Schüler*innen bekommen flächendeckend eine Einführung in Logineo LMS
durch die Klassenlehrkräfte bzw. die Stufenleitungen.
(5) Aktuell stehen für jede Schule 100 GB Speicherkapazität zur Verfügung.
(6) Die Lehrkräfte dürfen bei der Bereitstellung von Materialien keine CopyrightBestimmungen verletzen.
(7) Für die synchrone Distanzlehre wird bis auf weiteres das Videotool Zoom genutzt, was von der Landesbeauftragten für den Datenschutz für zulässig gehalten wird (
https://www.ldi.nrw.de). Befinden sich einzelne Schüler*innen in kurzzeitiger Quarantäne, entscheiden die Lehrkräfte, ob sie Zoom einsetzen wollen. Das kann in schriftlichen Fächern – etwa vor einer Klassenarbeit oder Klausur sinnvoll sein. Die Klassenlehrkraft oder die Stufenleitung sollte sich wenigstens einmal mit der Schülerin / dem Schüler per Zoom treffen oder zumindest
telefonieren.
(8) Für den Videounterricht gelten folgende Regeln:

a) Schüler*innen dürfen in keinem Fall eine Videokonferenz mitschneiden.
b) Schüler*innen sollten sich während einer Videokonferenz alleine in einem
Zimmer befinden.
c) Wird nicht gesprochen, ist das Mikrophon stumm zu schalten.
d) Die Kameras sind in der Regel eingeschaltet.
e) Um am Distanzlernen sinnvoll teilzunehmen, wird ein digitales Endgerät mit
einer Bildschirmdiagonalen von mindestens 8 Zoll sowie ein stabiler WLAN-Zugang empfohlen. Eltern sollten sich an die Schulleitung wenden,
wenn es Probleme bei der Ausstattung gibt.

Im Distanzlernen sind drei Fälle zu unterscheiden:

Einzelne Schüler*innen befinden sich im Distanzlernen:
Sie erhalten Material und Aufgaben über die Lernplattform Logineo LMS. Der Einzelunterricht erfolgt ggf. mithilfe des Videotools.
Das Distanzlernen per Video kann nur im „Coronafall“ (Quarantäne, positives Testergebnis, Angehörige mit erhöhter Vulnerabilität) erfolgen. Übersteigt der Zeitraum 14
Tage, müssen die Eltern über die normale Entschuldigung hinaus eine ärztliche Bescheinigung beibringen. Die Zahl der Unterrichtsstunden hängt von den verfügbaren
Ressourcen ab. Sie übersteigt niemals den für Hausunterricht üblichen Rahmen. Sinnvoll erscheint eine Stunde pro Woche in den Hauptfächern bzw. in der Oberstufe in
allen schriftlichen Fächern.
Wichtig, dass von den unterrichtenden Lehrkräften sowohl der Lernfortschritt wie auch
die Leistungskontrolle im Blick behalten werden.
Schüler*innen, die selber an Corona erkrankt sind und Symptome haben, sind zu einer
Teilnahme am Distanzlernen nicht verpflichtet.

Einzelne Lehrer*innen befinden sich in der Distanzlehre:
Kranke Lehrer*innen müssen nicht unterrichten. Sie versorgen ihre Lerngruppen über
die Plattform mit Lernmaterialien, sofern sie dazu in der Lage sind.

Lehrer*innen, die lediglich Distanzlehre machen dürfen, erstellen in größerem Umfang
Material, mit welchem eine Aufsicht führende Lehrkraft den Unterricht gestalten kann,
oder für das eigenverantwortliche Arbeiten in der Oberstufe.
Sie erteilen Videounterricht entweder im Rahmen des Stundenplans oder im Nachmittagsbereich, allerdings niemals im Verhältnis 1 zu 1. Die asynchrone Distanzlehre hat
grundsätzlich Vorrang.
Sie übernehmen darüber hinaus – im zeitlichen Rahmen ihres Deputats – weitere Aufgaben, die aus der Distanz bewältigt werden können.
Die Schule richtet Räume für den Videounterricht ein. Aktuell stehen die Räume U 1.03
und U 1.04 zur Verfügung.

Eine komplette Lerngruppe bzw. die ganze Schule befindet sich im Distanzlernen:
Sollte sich eine komplette Lerngruppe bzw. die ganze Schule im Distanzlernen befinden, erfolgt der Unterricht ebenfalls über die Plattform und das Videotool. Der Videounterricht orientiert sich grundsätzlich am Stundenplan. Die Schüler*innen sind zur
Teilnahme verpflichtet. Auch hier gilt: Videounterricht findet niemals im Verhältnis 1 zu
1 statt.
Eine Unterrichtstunde per Video soll in der Regel folgendermaßen ablaufen:
Zu Beginn der Stunde prüft die Lehrkraft die Anwesenheit und leitet den Unterricht ein.
Der synchrone Distanzunterricht kann die üblichen Phasierungen aufweisen.
Der Videounterricht kann aber auch in kürzeren Einheiten von z.B. einer halben
Stunde stattfinden.
Die Lehrkraft steht während der gesamten Unterrichtszeit als Ansprechpartner*in zur Verfügung.
Wie im herkömmlichen Unterricht können Hausaufgaben erteilt werden.
Sollte es dazu kommen, dass sich die gesamte Schule im Distanzlernen befindet, werden alle Lehrer*innen außerdem eine Sprechzeit einrichten und per Telefon oder per
Videotool erreichbar sein.