Ziel der Arbeit der Mitwirkungsorgane an der Schule ist, für die Schülerinnen und Schüler ein Klima zu schaffen, was von gegenseitigem Verständnis geprägt ist und das Wohle aller im Blick hat. Hierzu müssen sich alle Gruppierungen auf verschiedenen Ebenen einbringen und so an der Gestaltung des Schullebens am Emil-Fischer-Gymnasium mitwirken.

Mitwirkung kann auf fünf Ebenen erfolgen:

  • Einzelgespräche zwischen Lehrer und Eltern über das Kind, je nach Alter des Kindes in dessen Beisein
  • rechtlich vorgeschriebene Konferenzen
  • temporäre Gruppen aus besonderem Anlass
  • Förderverein der Schule
  • Mitgliedschaft in der Landeselternschaft der Gymnasien

Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen allen an Schule beteiligten Gruppen sind Transparenz und gezielte Information unverzichtbar.

Dies geschieht durch Elternbriefe und in den Konferenzen der Mitwirkungsorgane, während der ersten Sitzung der neuen Sextaner vor Beginn des Schuljahres, in verschiedenen Arbeitsgruppen, in den Versammlungen des Fördervereins, den Elternsprechtagen und vielen informellen Gesprächen.

Gestaltung der Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen:

  1. Das Einzelgespräch zwischen Lehrer und Eltern sollte offen, vorurteils- und angstfrei sein. Ziel des Gespräches ist es, eine optimale kind- und situationsgerechte Förderung in der Schule und zu Hause zu erreichen.

Einzelgespräche werden frei zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern vereinbart. Hinzukommen von der Schulleitung terminierte Elternsprechtage, an denen die Eltern mit den Lehrerinnen und Lehrern sprechen können.

  1. Das Schulgesetz regelt die Mitwirkung der an der Schule Beteiligten:
  • Schulkonferenz (je sechs Vertreter der Schüler, Eltern und Lehrer)
  • Lehrerkonferenz (die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische Personal)
  • Lehrerrat (fünf auf vier Jahre gewählte Mitglieder der Lehrerkonferenz)
  • Fachkonferenzen (die Lehrerinnen und Lehrer eines Faches und je zwei Schüler- und Elternvertreter)
  • Klassen- und Jahrgangsstufenkonferenzen (die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische Personal einer Klasse bzw. Jahrgangsstufe)
  • Schulpflegschaft (der Vorsitzende der Klassenpflegschaft, die Vertreter der Jahrgangsstufenpflegschaften und deren Stellvertreter)
  • Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften (Eltern einer Klasse bzw. Jahrgangsstufe und die Klassenlehrer)
  • Schülervertretung (Die Klassensprecher bzw. Jahrgangsstufensprecher und deren Vertreter)
  1. Arbeitsgruppen und -kreise bilden sich je nach Thema und Aufgabe in unterschiedlichen Zusammensetzungen.
  2. Eltern, die Mitglied des Fördervereins werden, haben die Möglichkeit, sich über die Arbeit im Verein in der Schule einzubringen und das Schulleben zu gestalten. Entsprechende Ausführungen finden sich sich unter Förderverein.
  3. Das Emil-Fischer-Gymnasium ist nach einem Beschluss der Schulkonferenz aus dem Schuljahr 2000/01 Mitglied in der Landeselternschaft der Gymnasien NW e.V.

Die Landeselternschaft der Gymnasien ist ein beim Schulministerium anerkannter Elternverband, der ausschließlich die Interessen der Gymnasialeltern vertritt. Die Landeselternschaft unterstützt die Arbeit der Eltern an der einzelnen Schule durch Informationen und spezielle Informationsschriften. So erhalten alle Pflegschaftsvorsitzenden regelmäßig ein Exemplar des Mitglieder‑INFOs der Landeselternschaft der Gymnasien mit Informationen zu aktuellen schulpolitischen und -rechtlichen Fragen.

Anders als in den übrigen Bundesländern gibt es in NRW keine öffentlichen Mittel für die landesweite Elternvertretung, obwohl die Elternvertretung in der Landesverfassung und im Grundgesetz festgeschrieben ist. Deshalb ist die Landeselternschaft der Gymnasien zur Wahrnehmung der Elterninteressen gegenüber der Landesregierung und dem zuständigen Ministerium auf Mitgliedsbeiträge angewiesen. Die Schulpflegschaft hat beschlossen, den Mitgliedsbeitrag einmalig in Klasse 5 bei den Eltern einzusammeln. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kind 9,00 €. Allerdings ist die Zahlung freiwillig und muss anonym eingesammelt werden. Der Betrag ist jedoch für die Arbeit der Elternvertretung unentbehrlich.