Wo viele Menschen zusammenleben, bedarf es auch Regelungen.
Die Regelungen des Emil-Fischer-Gymnasium können Sie hier einsehen.
Entschuldigungsregelungen
Sekundarstufe I
Das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen regelt in §43 wie bei Schulversäumnis und Beurlaubung zu verfahren ist. Zu Beginn des Schuljahres werden Eltern und Schülerinnen und Schüler darüber informiert.
Sekundarstufe II
Da der Unterricht in der Sekundarstufe II in Kursen erfolgt, ist eine Kontrolle des Schulbesuches erschwert. Deshalb hat die Lehrerkonferenz unter Beachtung der Verfahren bei Versäumnis im Schulgesetz (§43) beschlossen, wie Schülerinnen und Schüler im Falle des Versäumnisses von Unterricht vorgehen müssen. Zu Beginn der Oberstufe werden alle Schülerinnen und Schüler darüber informiert.
Informationen zur Entschuldigungspraxis in der Sek I und Sek II hier: Entschuldigungspraxis