Auf der ersten Zeugniskonferenz der Klassen 7 im Januar empfiehlt die Klassenkonferenz mehrheitlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an der Schülerakademie.

Wir laden die nominierten Kinder im Februar zusammen mit ihren Eltern zu einem Informationsabend ein. Dort geben wir alle Informationen rund um die Schülerakademie.

Wenn die eingeladenen Schülerinnen und Schüler Interesse an der Akademie haben, bitten wir sie, ein Bewerbungsformular auszufüllen. In dem Bewerbungsformular sollen sie ihr Interesse bekunden, Ideen für ein mögliches Forschungsprojekt formulieren und auch ihre Motivation begründen, aus der sie Mitglied in der Schülerakademie werden möchten. Anhand dieses Bewerbungsformulars treffen wir die Auswahl für den neuen Akademiejahrgang.

Die Eltern, das Kind und die Schulleitung bestätigen die Teilnahme an der Schülerakademie durch ihr Unterschrift in einem Lernvertrag.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen EF und Q1 mit besonders guten schulischen Leistungen sprechen wir in einem persönlichen Gespräch an. Diese Schülergruppe kann im Rahmen der Schülerakademie an einem Frühstudienprogramm der Universitäten Bonn und Köln oder der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg teilnehmen. Unter Umständen können wir den Jugendlichen durch den Lernvertrag erlauben, auch während der Unterrichtszeit Vorlesungen zu besuchen.

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